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Konzept

Individuell fördern, um gemeinsames Lernen zu ermöglichen

Wir alle wollen starke, kommunikationsfreudige, medienkompetente, kreative Kinder. Doch die Schulen können bei weitem nicht immer die Bedingungen schaffen, dass dieses Ziel erreicht wird – auch wenn es so im hessischen Schul- und Bildungsplan formuliert ist. Integration und Inklusion werden groß geschrieben und sollten selbstverständlich werden. Mit der Integrationshilfe unterstützen wir seit 1994 Kinder mit erhöhtem individuellen Förderbedarf. Wir helfen dort, wo Hilfe von der Schule nicht mehr geleistet werden kann und Unterstützung oder Assistenz von außen benötigt wird.

Heißt konkret: Wir leisten individuelle Hilfestellung während des Schulbesuchs, aber auch bei Veranstaltungen außerhalb des Unterrichts – etwa bei Klassenausflügen und –Freizeiten, Tagestouren oder Übernachtungen in der Schule. Jedes Schuljahr wird so die Förderung und Begleitung von Schüler(n)innen mit erhöhtem individuellen Förderbedarf von einem Team sozialpädagogisch ausgebildeten Fachkräften, geschulten Mitarbeiter(n)innen (ohne pädagogische Ausbildung) und angeleiteten Teilnehmer(n)innen in den Freiwilligendiensten gewährleistet. Die Maßnahmen finden verteilt über den gesamten Main-Taunus-Kreis – und vereinzelt darüber hinaus – im gemeinsamen Unterricht an einer Vielzahl von Regelschulen, Förderschulen und Betreuungseinrichtungen statt. Bedarf, Umfang, Dauer und die Gewährung und damit die Kostenübernahme sind über die örtlichen Jugend- und Sozialhilfeträger sowie den LWV und andere Kostenträger geregelt.

Hilfe im Unterricht und an anderen Stellen
Das Prinzip Integrationshilfe gilt sowohl für das Thema Schulunterricht als auch für Ausbildung und Studium. So sind wir mit Helfern sowohl bei Praktika- und Ausbildungsstätten in Form von Arbeitsassistenz als auch an der Universität engagiert.

Dies tun wir im Einzelnen
Wir unterstützen beim Lernen, fördern eigenverantwortliches und situationsangemessenes Einschätzen und Handeln, trainieren den Umgang mit dem Computer, helfen im lebenspraktischen Bereich, leisten Mobilitätstraining, arbeiten an Wahrnehmungs- und Kommunikationsfähigkeit sowie sozialen Fähigkeiten und Kontakten, leisten Hilfe bei Verrichtungen und Sauberkeitserziehung, intervenieren bei aggressiven oder autoaggressiven Verhaltensweisen.

Dies alles geschieht in Zusammenarbeit mit pädagogischen Fachkräften und in Absprache mit Eltern und Lehrern.

Leistungen

Unsere Leistungsgrundlagen im Rahmen der Teilhabeassistenz

Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass alle Schüler/innen (mit oder ohne eine Behinderung) ihre Grundschule im Wohnumfeld oder ihre zuständige weiterführende oder nach ihren Bedürfnissen ausgerichtete Schule besuchen sollen.

Der Besuch ihrer Schule wird Schüler/innen mit (erhöhtem) individuellem Förderbedarf meist erst durch Integrationshilfe und den Einsatz von Teilhabeassistenten/Teilhabeassistentinnen ermöglicht und gewährleistet. Der Grund hierfür ist, dass der gemeinsame Unterricht an Regelschulen, aber auch teilweise der Besuch von Förderschulen oft ein individuelles und intensives Unterstützungsangebot für Schüler/innen mit (erhöhtem) individuellem Förderbedarf notwendig macht.

Integrationshilfe beginnt dann immer dort, wo Hilfe von Schulen nicht mehr geleistet werden kann und zusätzliche Hilfe oder Assistenz von außen benötigt und bewilligt wird.
Integrationshilfe entspricht dabei den Vorgaben der Eingliederungshilfe nach den Sozialgesetzbüchern (SGB):

§ 35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche und deren Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gesellschaft.

§ 99 und § 102 SGB IX regelt Eingliederungshilfe für Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht oder von einer anderen körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung betroffen sind.
Ziel ist auch hier die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft, d.h. Leistungen wie Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung, Hilfe zur schulischen Ausbildung für einen angemessenen Beruf einschließlich des Besuchs einer Hochschule, Hilfe zur Ausbildung für eine sonstige angemessene Tätigkeit, Hilfe in vergleichbaren sonstigen Beschäftigungsstätten und zur Sicherung der Teilhabe der behinderten Menschen am Arbeitsleben.

Zudem regelt die Pflegeversicherung Ergänzungsleistungen, die im Rahmen der Teilhabeassistenz erbracht werden:

§ 39 SGB XI Häusliche Pflege kann bei Verhinderung der Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen in Anspruch genommen werden,

45b SGB XI Zusätzliche niedrigschwellige Betreuungs- und Entlastungsleistungen können Versicherte ebenso in Anspruch nehmen.

Grundlage der Leistungsangebote ist die gültige Leistungs-, Vergütungs- und Prüfungsvereinbarung mit dem Main-Taunus-Kreis, der sich alle anderen Kostenträger angeschlossen haben.

Ferienspiele

Inklusive Ferienspiele

Der Drehpunkt biete auch in diesem Jahr wieder seine inklusiven Ferienspiele für Kinder mit und ohne Beeinträchtigung im Alter zwischen 6 und 12 Jahren an. Den Flyer für das Jahr 2024 findet ihr hier.

 

Datum

Uhrzeit

Bezeichnung

Flyer

Anmeldung

08.04. - 12.04.2024 09:00 - 16:00 Uhr Osterferien Flyer Anmeldung
15.07. - 02.08.2024 09:00 - 16:00 Uhr Sommerferien    
21.10. - 25.10.2024 09:00 - 16:00 Uhr Herbstferien    

Team

Wir sind für Sie da - das Team der Integrationshilfe

Das Integrationshilfe-Team setzt sich aus fest angestellten Kräften, BFDlern, FSJlern und freien, stundenweise angestellten Teilhabeassistenten /-innen zusammen. Sie bieten unter anderem Mobilitätstraining und Unterstützung im lebenspraktischen Bereich, fördern soziale Fähigkeiten und Kontakte und beaufsichtigen Schüler/innen mit erhöhtem individuellem Förderbedarf – auch zur Vermeidung von Fremd- oder Selbstgefährdung.

Kontakt

So erreichen Sie uns in der Integrationshilfe

Kontaktieren Sie uns, wir sind gerne für Sie da!

Kontakt:

Telefon: 06192/30920-19

Telefax: 06192/30920-29

E-Mail: integrationshilfe(at)drehpunkt.org

 

Bewerbung an:

Sozialer therapeutischer Drehpunkt

-Personalabteilung-

Ansprechpartnerin: Regina Michel

65719 Hofheim, Chattenstr. 40a

E-Mail: info(at)drehpunkt.org

Telefonische Rückfragen unter: 06192/30920-40